Rezeptbestellungen
Für gesetzlich Krankenversicherte unterliegt die Ausstellung von Rezepten und Verordnungen bezüglich Art und Menge strengen Auflagen.
Wir bitten Sie daher, den Wunsch einer Rezeptanforderung spätestens am Vortage bei uns persönlich oder telefonisch anzufordern.
Nach Prüfung der Verordnungsmöglichkeit werden wir sie für den Folgetag bearbeiten und an der Anmeldung zur Abholung bereit legen.
In Ausnahmefällen können wir Ihnen Wiederholungsrezepte und Überweisungsscheine auch nach telefonischer Anforderung zusenden – hinterlegen Sie bitte für solche Fälle einen frankierten Umschlag mit Ihrer Adresse.
Grundsätzlich behalten wir uns vor im Einzelfall zu entscheiden,ob zuvor ein erneuter persönlicher Arztkontakt notwendig ist.